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Rechtsprechung
   BFH, 29.07.1998 - X R 50/95   

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https://dejure.org/1998,1805
BFH, 29.07.1998 - X R 50/95 (https://dejure.org/1998,1805)
BFH, Entscheidung vom 29.07.1998 - X R 50/95 (https://dejure.org/1998,1805)
BFH, Entscheidung vom 29. Juli 1998 - X R 50/95 (https://dejure.org/1998,1805)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Schenkung - Bedingung im Schenkungsvertrag - Wohneigentumsförderung - Anschaffungskosten für Grundstück - Bemessungsgrundlage - Mittelbare Grundstücksschenkung

  • Judicialis

    EStG § 10e Abs. 1; ; EStG § 10e; ; EStG § 10e Abs. 1 u. 2; ; FGO § 120 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10e Abs. 1, 6
    Keine Eigenheimzulage bei mittelbarer Grundstücksschenkung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10e Abs 1
    Anschaffungskosten; Mittelbare Grundstücksschenkung; Schenkung; Wohneigentumsförderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 301
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 08.06.1994 - X R 51/91

    1. Kosten für ein Erbbaurecht nicht nach § 10 e Abs. 1 EStG begünstigt - 2. Kein

    Auszug aus BFH, 29.07.1998 - X R 50/95
    Eine mittelbare Grundstücksschenkung liege nicht nur vor, wenn sich der Schenker --wie in dem vom Bundesfinanzhof (BFH) entschiedenen Fall (Urteil vom 8. Juni 1994 X R 51/91, BFHE 175, 76, BStBl II 1994, 779)-- im Grundstückskaufvertrag zur Zahlung des Kaufpreises verpflichte, sondern auch dann, wenn er einen Geldbetrag unter der Bedingung schenke, daß der Beschenkte diesen Betrag für den Kauf eines bestimmten Grundstücks verwende.

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist der unentgeltliche Erwerb einer eigengenutzten Wohnung nicht nach § 10e EStG begünstigt (Urteile vom 4. Dezember 1991 X R 89/90, BFHE 166, 346, BStBl II 1992, 295; in BFHE 175, 76, BStBl II 1994, 779).

    Die von der Rechtsprechung im Schenkungsteuerrecht zur mittelbaren Grundstücksschenkung entwickelten Grundsätze gelten auch für das Einkommensteuerrecht und somit auch für § 10e EStG (BFHE 175, 76, BStBl II 1994, 779, m.w.N.).

    Daher wird Grundförderung nach § 10e Abs. 1 und 2 EStG nur für eigene Aufwendungen des Steuerpflichtigen gewährt, die ihm in Form von Anschaffungs- oder Herstellungskosten entstanden sind (BFH in BFHE 175, 76, BStBl II 1994, 779).

  • BFH, 13.03.1996 - II R 51/95

    Teilfinanzierter Anbau als mittelbare Grundstücksschenkung

    Auszug aus BFH, 29.07.1998 - X R 50/95
    Das setzt voraus, daß der Beschenkte im Verhältnis zum Schenker nicht über das Geld, sondern (erst) über das Grundstück verfügen kann, denn in diesem Fall ist der Beschenkte nicht um die Geldsumme, sondern um das mit den überlassenen Geldmitteln erworbene Grundstück bereichert (z.B. BFH-Urteil vom 13. März 1996 II R 51/95, BFHE 180, 174, BStBl II 1996, 548, m.w.N.) mit der Folge, daß der Wert des schenkungsteuerpflichtigen Erwerbs nach den für Grundstücke geltenden Bewertungsvorschriften zu ermitteln ist.
  • BFH, 30.03.1994 - II R 7/92

    Feststellung einer freigebigen Zuwendung bei einem gegenseitigen Vertrag

    Auszug aus BFH, 29.07.1998 - X R 50/95
    Ein förmlicher Antrag ist jedoch entbehrlich, wenn sich aus der Revisionsbegründung eindeutig ergibt, inwieweit sich der Revisionskläger durch das angefochtene Urteil beschwert fühlt und inwieweit er eine Änderung erstrebt (st. Rspr., z.B. BFH-Urteil vom 30. März 1994 II R 7/92, BFHE 174, 249, BStBl II 1994, 580).
  • BFH, 04.12.1991 - X R 89/90

    Keine Steuervergünstigung nach § 10e EStG für einen unentgeltlichen

    Auszug aus BFH, 29.07.1998 - X R 50/95
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist der unentgeltliche Erwerb einer eigengenutzten Wohnung nicht nach § 10e EStG begünstigt (Urteile vom 4. Dezember 1991 X R 89/90, BFHE 166, 346, BStBl II 1992, 295; in BFHE 175, 76, BStBl II 1994, 779).
  • BFH, 18.12.1970 - III R 32/70

    Erfordernis der Revisionsbegründung - Revisionsbegehren - Revisionsschrift -

    Auszug aus BFH, 29.07.1998 - X R 50/95
    Der Revisionskläger muß nicht ausdrücklich erklären, welche Rechtsnorm er für verletzt hält, wenn dies eindeutig aus der Revisionsbegründung erkennbar wird (vgl. BFH-Urteil vom 18. Dezember 1970 III R 32/70, BFHE 101, 349, BStBl II 1971, 329).
  • BFH, 24.02.2000 - X B 107/99

    Objektverbrauch bei Eigenheimzulage für Miteigentumsanteil

    Das finanzgerichtliche Urteil weicht nicht von dem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. Juli 1998 X B 48/98 (BFH/NV 1999, 301) ab.

    In dem Beschluss in BFH/NV 1999, 301 hat der Senat ausgeführt, die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG könnten z.B. durch eine dauernde Trennung der Ehegatten oder durch eine Scheidung entfallen.

    Das finanzgerichtliche Urteil, das entscheidend auf das Getrenntleben während des gesamten Veranlagungszeitraums abstellt, beruht somit nicht auf einem von dem Senatsbeschluss in BFH/NV 1999, 301 abweichenden (abstrakten) Rechtssatz.

  • FG Hamburg, 20.05.1999 - VII 21/99

    Ermittlung des Abzugsbetrags i.S.d. § 10e Abs. 1 EStG; Voraussetzung der

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  • FG Rheinland-Pfalz, 21.01.2000 - 3 K 3255/98

    Mietverhältnis zwischen Vater und unterhaltsberechtigtem Kind

    So ist die Überlassung eines bestimmten Geldbetrags von der Mutter an den Sohn mit der Auflage, damit ein bestimmtes Grundstück zu erwerben, nicht als Geldschenkung der Mutter an den Sohn und als Anschaffung des Grundstücks durch den Sohn (von einem Dritten), sondern - eine Grundstücksanschaffung durch den Sohn verneinend - als (mittelbare) Grundstücksschenkung der Mutter an den Sohn gesehen worden (Urteil 29. Juli 1998 X R 50/95, BFH/NV 1999, 301 ).

    Es geht somit nicht um zusätzliche Kriterien für einen Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere darum, ob ein anderer Weg naheliegender und allgemein üblich ist - wie der IX. Senat prüft (IX R 39/99 unter 3 c) -, sondern um die Wertung des insgesamt verwirklichten Sachverhalts nach seinem wirtschaftlichen Gehalt im Hinblick auf Sinn und Zweck der einschlägigen Normen, d. h. wofür die fraglichen Abzüge gewährt werden sollen und wofür nicht (so offenbar auch Urteil vom 29. Juli 1998 X R 50/95, als möglicher Weg offen gelassen in den Urteilen vom 10. Oktober 1991 XI R 1/86 und 16/89).

  • BFH, 29.11.2000 - X R 36/97

    § 10 e EStG; EFH durch Erbauseinandersetzung erworben

    Daher wird die Grundförderung nach § 10e Abs. 1 und 2 EStG nur für eigene Aufwendungen des Steuerpflichtigen gewährt, die ihm in Form von Anschaffungs- oder Herstellungskosten entstanden sind (Senatsurteile vom 29. Juli 1998 X R 54/95, BFHE 186, 400, BStBl II 1999, 128, und X R 50/95, BFH/NV 1999, 301).
  • BFH, 27.07.2000 - X R 42/97

    SchenkungSt als Vorkosten i.S.v. § 10 e Abs. 6 Satz 1 EStG ?

    Nach der Rechtsprechung des Senats gelten die Grundsätze der mittelbaren Grundstücksschenkung auch im Rahmen der Wohneigentumsförderung (Senatsurteile vom 8. Juni 1994 X R 51/91, BFHE 175, 76, BStBl II 1994, 779; vom 29. Juli 1998 X R 50/95, BFH/NV 1999, 301).
  • BFH, 31.10.2001 - X B 11/01

    Schenkungsvertrag - Grundstück - Grundförderung - Grundstücksschenkung -

    Hieran hat er im Beschluss vom 19. Dezember 1995 X B 229/94 (BFH/NV 1996, 548) und in den Urteilen vom 29. Juli 1998 X R 54/95 (BFHE 186, 400, BStBl II 1999, 128), vom 29. Juli 1998 X R 50/95 (BFH/NV 1999, 301) und vom 27. Juli 2000 X R 42/97 (BFH/NV 2001, 307) festgehalten.
  • FG Münster, 17.08.2000 - 3 K 4284/97

    Zeitpunkt der Steuerentstehung und Umfang der Bereicherung bei mittelbarer

    Erfolgt die Übertragung eines Geldbetrages mit der Bestimmung, ein bestimmtes Grundstück zu erwerben, zu erwerben und zu bebauen oder auf einem bestimmten Grundstück, welches bereits im Eigentum des Beschenkten steht oder an dem der Beschenkte demnächst Eigentum erwerben wird, ein Gebäude zu errichten, ist nicht der Geldbetrag dem Beschenkten zugewandt, sondern das Grundstück, das auf dem Grundstück zu errichtende Gebäude oder das bebaute Grundstück (vergl. BFH, Entscheidung vom 03.08.1988, II R 39/86; vom 29.07.1998, X R 50/95, BFH/NV 1999, Seite 301 ; Kaefer/Rose DStR 1992, Seite 737, 738; Meincke, ErbStG § 7 Rn. 20, 21).
  • FG Niedersachsen, 26.11.2002 - 13 K 465/00

    Anwendung des Eigenheimzulagegesetzes (EigZulG) bei mittelbarer

  • BFH, 23.05.2003 - IX B 66/02

    AK bei mittelbarer Schenkung, FördG

  • FG Baden-Württemberg, 18.12.1998 - 9 K 218/95

    Auf das Pflichtteilsrecht beschränkter Erbverzicht als freigebige Zuwendung;

  • FG Düsseldorf, 13.11.2002 - 16 K 4405/98

    Vermietung und Verpachtung; Mittelbare Grundstücksschenkung; Auflage; Bebauung;

  • FG Nürnberg, 02.12.1998 - V 5/95
  • FG Schleswig-Holstein, 09.09.2002 - 3 K 102/01

    Eigenheimzulage: Anschaffungskosten bei fremdfinanziertem Grundstückserwerb, wenn

  • FG Baden-Württemberg, 06.12.2001 - 14 K 99/00

    Eigenheimzulage nur für vom Antragsteller selbst getragene Anschaffungs- oder

  • FG München, 08.12.1999 - 9 K 835/96

    Keine Steuerbegünstigung nach § 10e EStG bei Überlassung der gesamten Wohnung

  • FG Münster, 28.04.2004 - 1 K 6862/00

    Kein entgeltlicher Erwerb bei Schuldbeitritt ohne Befreiung des bisherigen

  • FG Düsseldorf, 27.08.1999 - 11 K 8986/97

    Grundstücksübertragungen zwischen nahen Angehörigen

  • FG Münster, 20.10.1998 - 8 K 1010/96
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Rechtsprechung
   BFH, 29.07.1998 - X B 48/98   

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https://dejure.org/1998,5775
BFH, 29.07.1998 - X B 48/98 (https://dejure.org/1998,5775)
BFH, Entscheidung vom 29.07.1998 - X B 48/98 (https://dejure.org/1998,5775)
BFH, Entscheidung vom 29. Juli 1998 - X B 48/98 (https://dejure.org/1998,5775)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Miteigentumsanteile - Begünstigtes Objekt - Selbständige Objekte - Ehegatten - Objektverbrauch - Übertragung zum Alleineigentum

  • Judicialis

    EStG § 7b; ; EStG § 7b Abs. 6 Satz 1; ; EStG § 26 Abs. 1; ; EStG § 7b Abs. 6 Satz 2; ; EStG § 10e; ; EStG § 10e Abs. 4 Satz 3; ; EStG § 10e Abs. 5 Satz 3

  • rechtsportal.de

    EStG § 7b Abs. 5, 6 § 10e Abs. 4
    Objektverbrauch

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 301
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 20.12.1994 - IX R 80/92

    Kindergeld - Niedrige Einkommen - Miteigentumsanteil

    Auszug aus BFH, 29.07.1998 - X B 48/98
    Der übertragene Miteigentumsanteil bleibt trotz des jetzigen Alleineigentums des übernehmenden Ehegatten selbständiges Objekt (z.B. BFH-Urteile vom 21. Februar 1991 IX R 199/87, BFHE 163, 557, BStBl II 1991, 570 und vom 20. Dezember 1994 IX R 80/92, BFHE 177, 44, BStBl II 1995, 537, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 24.07.1996 - X R 20/93

    Keine Grundförderung nach § 10e EStG für eine gemeinsame Ehewohnung, auch wenn

    Auszug aus BFH, 29.07.1998 - X B 48/98
    Der vor der Trennung suspendierte Objektverbrauch (§ 7b Abs. 6 Satz 2 EStG) lebt wieder auf, so daß mit Wegfall der Zusammenveranlagungsvoraussetzungen bei jedem Ehegatten Objektverbrauch eintritt (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 24. Juli 1996 X R 20/93, BFHE 181, 70, BStBl II 1996, 603, m.w.N).
  • BFH, 21.02.1991 - IX R 199/87

    Halbierung der Höchstbemessungsgrundlage nach § 7b EStG nach einer Scheidung auch

    Auszug aus BFH, 29.07.1998 - X B 48/98
    Der übertragene Miteigentumsanteil bleibt trotz des jetzigen Alleineigentums des übernehmenden Ehegatten selbständiges Objekt (z.B. BFH-Urteile vom 21. Februar 1991 IX R 199/87, BFHE 163, 557, BStBl II 1991, 570 und vom 20. Dezember 1994 IX R 80/92, BFHE 177, 44, BStBl II 1995, 537, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 02.02.2000 - X B 80/99

    Beruflich veranlasster Umzug bei kürzerem Weg zur Arbeit

    Die Rechtsprechung des BFH zum Objektverbrauch bei erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG, auf die das FG seine Entscheidung gestützt hat, ist verfassungsgemäß (vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 26. August 1994 X B 324/93, BFH/NV 1995, 207; vom 29. Juli 1998 X B 48/98, BFH/NV 1999, 301; vom 13. August 1998 X B 93/98, BFH/NV 1999, 306).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2008 - 2 K 36/06

    Eigenheimzulage: Hinzuerwerb eines Miteigentumsanteils am eigengenutzten EFH nach

    Jedenfalls ist durch die Rechtsprechung (Beschlüsse des BFH vom 29.07.1998 - X B 48/98, BFH/NV 1999, 301; und vom 02.02.2000 - X B 80/99, BFH/NV 2000, 945, wo auch die Verfassungsmäßigkeit der Objektverbrauchsregelung bestätigt wird) geklärt, dass zur Vermeidung des Objektverbrauches in Anteilsübertragungsfällen die Übertragung des Miteigentumsanteils in einem Veranlagungszeitraum stattfinden muss, in dem die Ehegatten die Voraussetzungen der Zusammenveranlagung noch erfüllen.
  • BFH, 24.02.2000 - X B 107/99

    Objektverbrauch bei Eigenheimzulage für Miteigentumsanteil

    Das finanzgerichtliche Urteil weicht nicht von dem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. Juli 1998 X B 48/98 (BFH/NV 1999, 301) ab.
  • FG München, 08.12.2004 - 15 K 1871/03

    Eigenheimzulage; Objektverbrauch; wirtschaftliches Eigentum; Eigenheimzulage ab

    Der Senat kann diese Frage aber dahingestellt sein lassen, da durch die Rechtsprechung (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29.07.1998 - X B 48/98, BFH/NV 1999, 301 ; und vom 02.02.2000 - X B 80/99, BFH/NV 2000, 945 , wo auch die Verfassungsmäßigkeit der Objektverbrauchsregelung bestätigt wird) geklärt und auch unter den Befürwortern eines Wegfalls des Objektverbrauchs unstrittig ist (Boeker in Lademann, a.a.O., § 10e Rn.105; Schmidt/Drenseck, a.a.O., § 10e Rn. 65), dass die Übertragung des Miteigentumsanteils in einem Veranlagungszeitraum stattfinden muss, in dem die Ehegatten die Voraussetzungen der Zusammenveranlagung noch erfüllen.
  • FG Baden-Württemberg, 27.04.2000 - 14 K 11/95

    Objektverbrauch der Witwe durch frühere gemeinsame Inanspruchnahme des

    Der zuvor suspendierte Objektverbrauch (§ 7 b Abs. 6 Satz 2 EStG - § 10 e Abs. 2 Satz 2 EStG ) lebt wieder auf, so daß mit Wegfall der Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung Objektverbrauch eintritt (ständige Rechtsprechung vgl. u. a. BFH-Urteil vom 24. Juli 1996 - X R 20/93, BStBl II 1996, 603 ; Beschluß des BFH vom 29. Juli 1998 - X B 48/98, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1999, 301 und Beschluß des BFH vom 13. August 1998 - X B 93/98, BFH/NV 1999, 306 jeweils m.w.N.).
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